Die Türkei führt den dritten Rückblick auf die Überprüfung von chinesischen synthetischen und künstlichen Faserstoffen durch
Am 20. April 2018 gab das türkische Wirtschaftsministerium bekannt, dass es die dritte Untersuchung zur Überprüfung der Antidumping-Untersuchung bei synthetischen und künstlichen Fasern (türkisch: sentetik veya suni devams ziflerden dokunmu mensucat) eingeleitet hatte in China. Bei den Produkten handelt es sich um türkische Steuernummern 55.13, 55.14, 55.15, 55.16.
Am 30. September 2000 leitete das türkische Wirtschaftsministerium ein Antidumpingverfahren gegen synthetische und künstliche Fasergewebe mit Ursprung in China ein. Am 15. Februar 2001 veröffentlichte das türkische Wirtschaftsministerium die Ankündigung von 2001/12, fasste ein endgültiges Antidumping-Urteil zu Produkten, die mit China in Verbindung stehen, und begann offiziell, einen Antidumpingzoll von 87% zu erheben. Am 19. Juni 2007 gab das türkische Wirtschaftsministerium die Ankündigung Nr. 2007/10 heraus, nahm eine endgültige Überprüfung der Überprüfung der Dumping-Dumping-Vorgänge für in China verübte Waren vor und erweiterte den Antidumpingzoll für den Fall für die EU erstes Mal. Am 13. Juni 2012 hat das türkische Wirtschaftsministerium eine zweite Überprüfung der Dumping-Dumping-Tests der in China an dem Fall beteiligten Produkte eingeleitet. Am 5. Mai 2013 veröffentlichte das türkische Wirtschaftsministerium die Ankündigung Nr. 2013/10, nahm eine endgültige Überprüfung des Produkts zur Überprüfung der Dumping-Dumping-Vorgänge vor und verlängerte den Antidumpingzoll zum zweiten Mal. Am 11. August 2014 leitete das türkische Wirtschaftsministerium eine Untersuchung gegen die Umgehung der in China an dem Fall beteiligten Produkte ein. Am 22. August 2015 gab das türkische Wirtschaftsministerium die Ankündigung Nr. 2015/40 heraus, in der eine endgültige Entscheidung über die Umgehung der in diesem Fall betroffenen chinesischen Produkte gefällt wurde und entschieden wurde, dass die ursprünglich aus China ausgeführten Produkte aus China betroffen waren wurden von Polen und Bulgarien wieder in die Türkei ausgeführt, um Antidumpingmaßnahmen zu umgehen. Ausdehnung der Antidumpingmaßnahmen dieses Falles auf die betroffenen Produkte in Polen und Bulgarien.
Die Beteiligten sollten den Fragebogen und die Kommentare der Umfrage innerhalb von 37 Tagen nach dieser Bekanntmachung einreichen.
